Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es ist ein komplexes Aufgabengebiet und befasst sich mit allen familienrechtlichen Thematiken, insbesondere mit allen Angelegenheiten, die die Ehe betreffen. Familie und Ehe sind insoweit besonders schützenswerte Güter, die oft mit erheblichen Konflikten belastet werden, die nicht selten zu einer Trennung führen.
Es ist sodann ein angemessener und gleichberechtigter Ausgleich zwischen allen Beteiligten zu schaffen, insbesondere auch im Hinblick auf gemeinsame Kinder.
Wir beraten Sie als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Familienrecht nicht nur hinsichtlich der allgemeinen Rechtslage u. a. im Bereich der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen, dem Kindschaftsrecht, dem Umgangsrecht oder auch dem Sorgerecht, sondern berücksichtigen zudem Ihre persönliche Situation in besonderem Maße, um die optimale Lösung und das beste Ergebnis für Sie zu finden. Zudem nehmen wir Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht wahr.
Besonderen Wert legen wir dabei auf die persönliche Erreichbarkeit und die Fähigkeit, schnell und auch zielorientiert auf Ihr Anliegen eingehen zu können.
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