Der Erbfall ist häufig die größte Gefahr für geschaffenes Vermögen. Wir beraten Sie unter Einbeziehung aller wirtschaftlichen, steuerlichen und familiären Aspekten des Erbrechts, unterstützen Sie bei der Erstellung des Testaments, des Erbvertrages, des Pflichtteilsverzichts oder der Schenkung. Selbstverständlich vertreten wir Sie im Streitfall auch vor dem Gericht.
Die Kanzlei zeichnet sich durch eine individuelle Betreuung unserer MandantInnen aus, wobei stets Wert auf eine klare, verständliche Kommunikation gelegt wird. Mit den richtigen Maßnahmen können Streitigkeiten unter den Erben vermieden und der Vermögensübergang auf den bevorzugten Empfänger gesichert werden. Das Erbrecht bietet zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten für eine gelungene Nachfolge. Wir betreuen Sie in folgenden Bereichen:
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