Einer der Schwerpunkte unserer Beratungstätigkeit als Rechtsanwälte sowie Fachanwälte liegt im Agrarrecht.
Das Agrarrecht umfasst eine Vielzahl an Rechtsgebieten, deren Inhalte breitgefächert sind. Im Kern betrifft es die Bereiche Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischereiwirtschaft.
Neben dem agrarspezifischen Zivilrecht gehören auch das agrarspezifische öffentliche Recht und das agrarspezifische Strafrecht zu. In eben diesen Bereichen sind wir beratend tätig. Wir begleiten Sie zudem bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Interessen, unter anderem bei Streitigkeiten über bestehende Pachtverträge, Verfahren mit der landwirtschaftlichen Alterskasse oder auch bei der Gestaltung von Hofübergabeverträgen.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt im Bereich des Pferderechts, das inzwischen als eigenes Rechtsgebiet neben das Agrarrecht getreten ist. Hier helfen wir Ihnen bei allen Rechtsproblemen, die in diesem Zusammenhang auftreten können, insbesondere im Bereich des Pferdekaufrechts, dem Haftungs- und Schadensrecht sowie im Bereich Pferdebetrieb und Pferdehaltung.
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